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Klimaschutzgesetz als ungenügend bewertet

Das Bundesverfassungsgericht hat das Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019 in Teilen als verfassungswidrig eingestuft und damit Verfassungsbeschwerden zumindest teilweise recht gegeben. In der Pressemitteilung des Gerichts heißt es, dass die „nationalen Klimaschutzziele und die bis zum Jahr 2030 zulässigen Jahresemissionsmengen insofern mit Grundrechten unvereinbar sind, als hinreichende Maßgaben für die weitere Emissionsreduktion ab dem Jahr 2031 fehlen. Im Übrigen wurden die Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen.“

Im Klimaschutzgesetz steht geschrieben, dass die Treibhausgasemissionen bis 2030 um 55 % gegenüber dem Jahr 1990 reduziert werden sollen. Doch weitere Maßgaben für die Emissionsreduktion ab 2031 fehlen. „Die Vorschriften verschieben hohe Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf Zeiträume nach 2030“, heißt es vom Bundesverfassungsgericht.

Die Gefahren des Klimawandels würden somit auf die künftigen Generationen verschoben. Das Ziel, die Erderwärmung auf 2 Grad, besser noch 1,5 Grad, gegenüber dem vorindustriellen Niveau, zu begrenzen, könnte nur noch mit immer dringenderen und kurzfristigeren Maßnahmen erreicht werden. „Die zum Teil noch sehr jungen Beschwerdeführenden sind durch die angegriffenen Bestimmungen aber in ihren Freiheitsrechten verletzt“, begründet das Gericht seine Entscheidung.

Daher muss der Gesetzgeber nun nachbessern. Und so überbieten sich die Parteien mit Forderungen für die Gesetzesänderung. Das Thema Klimawandel wollen sie dabei längst nicht mehr allein den Grünen überlassen. So fordert Markus Söder von der CSU laut der „Tagesschau“ beispielsweise, dass der Ausstieg aus der Kohle durch finanzielle Anreize beschleunigt werden solle. Außerdem setzt er unter anderem mehr Ladestationen für Elektroautos und mehr Solaranlagen auf den Dächern von Neubauten.

Die SPD sieht indes das CDU-geführte Wirtschaftsministerium als Blockierer beim Klimaschutz und will mehr Tempo machen. In einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin „Spiegel“ zeigte sich die Bundesumweltministerin Svenja Schulze vom Urteil aus Karlsruhe überrascht und zugleich sehr erfreut. „Wenn man es sich genauer ansieht, ist das ein enormer Rückenwind für meine Klimaschutzpolitik“, erklärte die SPD-Politikerin. Jetzt will sie noch bis Ende der Woche einen neuen Gesetzesentwurf vorlegen. Mit der Novellierung sollen drei Ziele erreicht werden: „mehr Generationengerechtigkeit, mehr Planungssicherheit, wie der Weg in die Klimaneutralität aussehen soll.“ Außerdem soll die Wirtschaft dabei nicht abgewürgt, aber grundlegend modernisiert und umgebaut werden.

Interessante Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und Persönlichkeiten bei Fragen zu Umweltschutz- und politik:

Frauke Bagusche

Meeresbiologin und Beststeller-Autorin

Mojib Latif

Renommierter deutscher Klimaforscher

Felix Finkbeiner

Gründer und Vorstand von „Plant-for-the-Planet“

Stefan Rahmstorf

Renommierter Klimawissenschaftler und Ozeanexperte

 

Quellen: www.bundesverfassungsgericht.dewww.tagesschau.de und www.spiegel.de

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